Motorschaden am Auto: Was jetzt zu tun ist
- Sofort: sicher anhalten, Warnblinker und Warndreieck, Motor aus und nicht neu starten.
- Pannenhilfe über Automobilclub oder Schutzbrief rufen und direkt in eine Werkstatt schleppen lassen.
- Diagnose mit Ursache, Fehlerspeicher-Ausdruck und schriftlichen Kostenvoranschlag holen.
- Vor der Reparatur Ansprüche klären: Händler im ersten Jahr nach dem Kauf, Garantie, Kulanz.
- Erst dann entscheiden: Instandsetzung, Austauschmotor oder Verkauf im heutigen Zustand.
Direkt zum Ankauf: Auto mit Motorschaden verkaufen
- Sofort: Auto sichern und den Motor aus lassen
- Pannenhilfe und Abschleppen: Wer hilft, wer zahlt
- Diagnose in der Werkstatt: Was Sie vorher bereitlegen
- Gewährleistung, Garantie, Kulanz: Wer für den Schaden haftet
- Leasing, Finanzierung, Versicherung: Wen Sie informieren müssen
- Reparatur, Austauschmotor oder Verkauf
- Auto mit Motorschaden stehen lassen: Was zu beachten ist
- Die Schritte auf einen Blick
Bleibt Ihr Auto mit Motorschaden liegen, stellen Sie es an einer sicheren Stelle ab, schalten die Warnblinkanlage ein und stellen das Warndreieck auf. Starten Sie den Motor nicht noch einmal. Rufen Sie die Pannenhilfe Ihres Automobilclubs oder den Schutzbrief Ihrer Kfz-Versicherung und lassen Sie das Auto in eine Werkstatt schleppen. Dort holen Sie eine Diagnose mit Ursache. Erst danach entscheiden Sie über Reparatur, Ansprüche oder Verkauf.
Diese Seite geht die Schritte der Reihe nach durch: vom Seitenstreifen über die Werkstatt bis zur Frage, wer für den Schaden zahlt. Am Ende steht eine Checkliste zum Abhaken.
Sofort: Auto sichern und den Motor aus lassen
Ein Motorschaden kündigt sich oft an: Die Öldruckwarnleuchte geht an, die Motorkontrollleuchte blinkt, es klopft laut, Rauch kommt aus dem Auspuff oder unter der Motorhaube hervor, das Auto verliert plötzlich Leistung. Dann zählt zuerst Ihre Sicherheit.
- Anhalten, wo es sicher ist. Seitenstreifen, Parkbucht oder Ausfahrt. Auf der Autobahn möglichst bis zum nächsten Parkplatz rollen, wenn das Auto noch fährt und nichts qualmt.
- Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck. Alle Mitfahrer steigen auf der dem Verkehr abgewandten Seite aus und warten hinter der Leitplanke.
- Motor aus und aus lassen. Jeder weitere Startversuch kann einen begrenzten Schaden größer machen. Ein Pleuel, das schon klopft, oder ein Motor ohne Öldruck nimmt beim nächsten Anlassen weiteren Schaden.
- Nichts nachfüllen, was Sie nicht kennen. Steht Dampf über dem Motor, öffnen Sie den Kühlerdeckel nicht. Kühlmittel unter Druck verbrüht. Ein Blick auf den Ölpeilstab ist erlaubt, wenn der Motor abgekühlt ist.
- Fotos machen. Ein Foto vom Tacho mit Warnleuchten und Kilometerstand, eines vom Motorraum, falls Öl oder Kühlmittel ausgetreten ist. Hatte der Motor ein Geräusch, beschreiben Sie es kurz in einer Notiz auf dem Handy.
Woran Sie einen Motorschaden im Einzelnen erkennen, steht in unserem Ratgeber zu den Anzeichen für einen Motorschaden. Geräusche ordnet der Artikel Wie klingt ein Motorschaden? ein.
Pannenhilfe und Abschleppen: Wer hilft, wer zahlt
Bevor Sie einen freien Abschleppdienst rufen, prüfen Sie zwei Dinge: Sind Sie Mitglied in einem Automobilclub wie dem ADAC? Hat Ihre Kfz-Versicherung einen Schutzbrief? Beide übernehmen in der Regel Pannenhilfe und Abschleppen. Die Telefonnummer steht auf der Mitgliedskarte oder in den Versicherungsunterlagen.
- AutomobilclubDer ADAC schleppt nach seinen Bedingungen bis zur nächsten geeigneten Werkstatt oder an einen anderen Ort in gleicher Entfernung. Was Ihre Mitgliedschaft genau umfasst, steht im Leistungsumfang Ihres Tarifs.
- Schutzbrief der Kfz-VersicherungViele Kfz-Versicherungen bieten einen Schutzbrief als Zusatz an. Er deckt Pannenhilfe und Abschleppen. Schauen Sie in Ihren Vertrag, bevor Sie selbst zahlen.
- Freier AbschleppdienstOhne Club und Schutzbrief zahlen Sie selbst. Lassen Sie sich den Preis vorher nennen und fragen Sie nach Standgebühren, falls das Auto auf dem Hof des Abschleppdienstes bleibt.
Ein Tipp aus unserer Arbeit: Lassen Sie das Auto direkt in eine Werkstatt schleppen. Steht es erst vor Ihrer Haustür, brauchen Sie für die Diagnose einen zweiten Transport. Für Reparatur, Garantie und auch für einen späteren Verkauf brauchen Sie einen Befund.
Diagnose in der Werkstatt: Was Sie vorher bereitlegen
„Motorschaden“ ist ein Sammelbegriff. Hinter dem Wort kann eine gerissene Steuerkette stecken, ein Kolbenfresser, ein Lagerschaden, eine defekte Zylinderkopfdichtung oder ein Turbolader, der Teile in den Motor gesaugt hat. Manchmal steckt auch nur eine Zündspule, ein Injektor oder ein Sensor dahinter. Deshalb brauchen Sie eine Diagnose mit Ursache, bevor Sie irgendetwas entscheiden.
Das sollten Sie der Werkstatt mitgeben:
- Kilometerstand und die Fotos der Warnleuchten
- Was genau passiert ist: Geräusch, Rauch, Leistungsverlust, bei welcher Fahrt und nach wie vielen Kilometern
- Serviceheft oder Wartungsnachweise, Datum des letzten Ölwechsels
- Kaufvertrag und Kaufdatum, Garantieunterlagen, falls vorhanden
Und das sollten Sie fragen:
- Was ist die Ursache, und welches Teil ist betroffen?
- Was kostet allein die Diagnose?
- Bekomme ich einen Ausdruck des Fehlerspeichers und einen schriftlichen Kostenvoranschlag?
- Lohnt sich eine Instandsetzung, oder kommt nur ein Austauschmotor in Frage?
Bei einer hohen Summe holen Sie eine zweite Meinung ein. Den Fehlerspeicher können Sie mit einem einfachen OBD2-Diagnosegerät auch selbst auslesen. Das ersetzt keine Werkstatt, zeigt aber, ob die Werkstatt über denselben Fehler spricht. Wie Sie selbst prüfen, steht im Ratgeber Motorschaden erkennen.
Gewährleistung, Garantie, Kulanz: Wer für den Schaden haftet
Ob Sie die Reparatur selbst zahlen, hängt davon ab, wann und von wem Sie das Auto gekauft haben. Klären Sie das, bevor die Werkstatt anfängt. Eine Reparatur auf eigene Faust kann Ansprüche gegen den Verkäufer kosten.
Gebrauchtwagen vom Händler
Bei einem Mangel haben Sie Rechte aus der Sachmängelhaftung, umgangssprachlich Gewährleistung: Nacherfüllung, also Reparatur, dazu unter Umständen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz (§ 437 BGB). Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres nach der Übergabe, wird vermutet, dass er schon beim Kauf bestand (§ 477 BGB). Diese Beweislastumkehr gilt, wenn Sie als Verbraucher von einem Unternehmer gekauft haben. Melden Sie den Schaden dem Händler schriftlich und geben Sie ihm Gelegenheit zur Nacherfüllung.
Beim Gebrauchtwagen darf der Händler die Verjährung auf ein Jahr verkürzen. Das geht nur, wenn er Sie vor dem Kauf eigens darauf hingewiesen hat und Sie das ausdrücklich und gesondert vereinbart haben (§ 476 Abs. 2 BGB).
Privatkauf
Beim Kauf von privat ist die Haftung fast immer im Kaufvertrag ausgeschlossen. Ansprüche bleiben nur, wenn der Verkäufer einen bekannten Schaden arglistig verschwiegen hat.
Garantie und Kulanz
Eine Herstellergarantie, Anschlussgarantie oder Gebrauchtwagengarantie zahlt nach ihren eigenen Bedingungen. Meist muss die Reparatur vorher freigegeben werden, und die Wartung muss nach Vorgabe gemacht sein. Ist die Garantie abgelaufen, fragen Sie beim Hersteller nach Kulanz. Die Chancen steigen mit einem jungen Auto, niedrigem Kilometerstand und lückenlosem Serviceheft.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Geht es um viel Geld, fragen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht oder eine Verbraucherzentrale.
Leasing, Finanzierung, Versicherung: Wen Sie informieren müssen
Leasing. Das Auto gehört dem Leasinggeber. Informieren Sie ihn, bevor eine Reparatur beginnt, und schauen Sie in den Vertrag: Manche Verträge enthalten ein Wartungspaket, andere regeln, welche Werkstatt reparieren darf. Ob Garantie, Gewährleistung oder Vollkasko greifen, hängt vom Einzelfall ab.
Finanzierung. Bei einem finanzierten Auto liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief, oft bei der Bank. Für einen Verkauf brauchen Sie die Zustimmung der Bank oder lösen den Kredit ab. Reden Sie früh mit der Bank, wenn ein Verkauf in Frage kommt.
Versicherung. Die Vollkasko zahlt Schäden durch einen Unfall. Ein Betriebsschaden, etwa ein gerissener Zahnriemen oder Ölmangel, gehört nicht dazu. Folgeschäden eines Marderbisses zahlt die Teilkasko nur, wenn sie im Vertrag ausdrücklich mitversichert sind. Mehr dazu im Ratgeber Welche Versicherung zahlt bei Motorschaden?
Reparatur, Austauschmotor oder Verkauf
Steht die Diagnose fest und zahlt niemand anderes, haben Sie drei Wege: den Motor instand setzen lassen, einen Austauschmotor oder gebrauchten Motor einbauen lassen, oder das Auto mit dem Schaden verkaufen. Die Faustregel: Liegen die Reparaturkosten nahe am Wert des Autos nach der Reparatur, ist das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden, und der Verkauf im heutigen Zustand bringt meist mehr.
Was die einzelnen Wege kosten, steht in den Ratgebern zu den Kosten eines Motorschadens und zum Austauschmotor. Ob sich die Reparatur bei Ihrem Auto rechnet, zeigt der Rechner auf unserer Startseite: Reparieren oder verkaufen? Zum Rechner. Wie Händler ein Auto mit Motorschaden bewerten, steht im Abschnitt Was ist ein Auto mit Motorschaden noch wert?
Händler rechnen genauer, wenn sie wissen, was kaputt ist. Ein Diagnosebericht, der Kostenvoranschlag, das Serviceheft, beide Schlüssel und ein paar Fotos sind dafür am wichtigsten. Bauen Sie vor der Entscheidung keine Teile aus und verkaufen Sie nichts einzeln. Ein vollständiges Auto ist für Händler leichter zu bewerten.
Auto mit Motorschaden stehen lassen: Was zu beachten ist
Viele Autos mit Motorschaden stehen erst einmal, weil die Entscheidung Zeit braucht. Das ist in Ordnung, kostet aber weiter Geld.
- Angemeldet: Kfz-Steuer und Versicherung laufen weiter, bis das Auto abgemeldet ist.
- Abgemeldet: Das Auto braucht einen privaten Stellplatz. Auf öffentlichen Straßen darf ein abgemeldetes Auto in der Regel nicht stehen.
- Beim Abschleppdienst oder in der Werkstatt: Fragen Sie nach Standgebühren. Sie fallen oft je Tag an.
- Lange Standzeit: Die Batterie entlädt sich, Reifen bekommen Standplatten, Feuchtigkeit setzt dem Motor weiter zu. Für den Wert ist eine schnelle Entscheidung meist besser.
Die Schritte auf einen Blick
- Sichern. Sicher anhalten, Warnblinker, Warnweste, Warndreieck.
- Motor aus lassen. Kein neuer Startversuch.
- Pannenhilfe rufen. Automobilclub oder Schutzbrief, sonst Preis vorher erfragen.
- In die Werkstatt schleppen lassen. Dort gibt es den Befund.
- Diagnose mit Ursache holen. Fehlerspeicher-Ausdruck und schriftlicher Kostenvoranschlag.
- Ansprüche prüfen. Händler, Garantie, Kulanz. Erst danach reparieren lassen.
- Leasinggeber, Bank, Versicherung informieren, falls betroffen.
- Entscheiden. Reparatur, Austauschmotor oder Verkauf im heutigen Zustand.
Möchten Sie wissen, was Händler für Ihr Auto mit dem Schaden bieten? Tragen Sie es auf der Startseite ein, das dauert keine Minute. Wir rufen Sie in der Regel innerhalb einer Stunde an, Angebote mehrerer Händler haben Sie innerhalb eines Tages. Wir vermitteln Autos ab Erstzulassung 2010, kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Kann ich mit einem Motorschaden noch weiterfahren?
Wann liegt ein Motorschaden vor?
Zahlt die Versicherung bei einem Motorschaden?
Muss der Händler zahlen, wenn ich das Auto erst vor kurzem gekauft habe?
Ist ein Motorschaden automatisch ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Wer zahlt einen Motorschaden beim Leasingauto?
Was ist mein Auto mit Motorschaden noch wert?
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