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Unfallwagen verkaufen: Mehrere Händler bieten, Sie wählen

Lesezeit 7 Min.Redaktion Meinautomakler.deStand
Ankauf von Unfallwagen, deutschlandweit

Unfallauto verkaufen: Angebote mehrerer Händler einholen.

Tragen Sie Ihr Unfallauto in unter einer Minute ein. Wir rufen Sie in der Regel innerhalb einer Stunde an und fragen die Händler, die Ihren Schaden selbst reparieren oder exportieren. Angebote haben Sie innerhalb eines Tages.

  • Kostenlos, unverbindlich, kein Verkaufszwang
  • Abholung bundesweit, auch nicht fahrbereit
  • Der Händler trägt das Risiko
Schritt 1 von 3Ihr Fahrzeug

Unverbindliches Angebot einholen

In unter 60 Sekunden.

Kurz gesagt
  • Unfallwagen sind verkäuflich: fahrbereit oder nicht, repariert oder unrepariert, auch als wirtschaftlicher Totalschaden.
  • Erst Gutachten und Versicherung klären, dann verkaufen. Wer unter dem Restwert aus dem Gutachten verkauft, bekommt weniger erstattet.
  • Jeden bekannten Unfallschaden angeben, auch reparierte. Bagatellen sind nur ganz kleine Lackschäden.
  • Nicht vorher reparieren. Händler reparieren günstiger, ein reparierter Unfallwagen bleibt ein Unfallwagen.
  • Bei uns: Anruf in der Regel innerhalb einer Stunde, Angebote mehrerer Händler innerhalb eines Tages, Abholung bundesweit, kostenlos.

Ein Unfallwagen ist verkäuflich, fahrbereit oder nicht, repariert oder unrepariert, mit oder ohne Gutachten. Für Unfallautos gibt es Händler mit eigener Karosseriewerkstatt, mit Export oder mit Teilehandel. Die Frage ist, wie Sie den richtigen finden, ohne zwanzig Anrufe zu führen und ohne bei der Versicherung Geld zu verlieren.

So arbeiten wir: Sie tragen das Unfallauto ein, wir rufen Sie in der Regel innerhalb einer Stunde an und fragen die Händler, die für Ihr Modell und Ihren Schaden in Frage kommen. Innerhalb eines Tages haben Sie Angebote. Darunter der Ratgeber: Ablauf, wann ein Auto als Unfallwagen gilt, Versicherung und Gutachten, Wert, Pflichten beim Verkauf und Unterlagen.

So verkaufen Sie Ihren Unfallwagen

  1. Eintragen, keine Minute. Marke, Modell, Erstzulassung, Kilometerstand und der Schaden in Ihren Worten. Gutachten und Fotos helfen, sind aber keine Pflicht.
  2. Anruf, in der Regel innerhalb einer Stunde. Ein Mitarbeiter klärt die Fragen, die für Händler zählen: Was ist beschädigt, sind Airbags ausgelöst, fährt das Auto noch, wo steht es, gibt es ein Gutachten.
  3. Angebote innerhalb eines Tages. Mehrere Händler rechnen, Sie bekommen das beste Angebot genannt. Kein Verkaufszwang. Sie vergleichen in Ruhe, auch mit dem Restwert aus dem Gutachten.
  4. Kaufvertrag und Abholung. Kaufvertrag mit dem Händler, Abholung bundesweit, auch vom Abschleppdienst oder aus der Werkstatt. Der Händler trägt das Risiko, wenn sich der Schaden später als größer herausstellt.

Steht das Auto beim Abschleppdienst, laufen dort oft Standgebühren je Tag. Ein schneller Verkauf spart dann Geld. Für Sie ist der Service kostenlos, uns bezahlen die Händler.

Wann gilt ein Auto als Unfallwagen?

Ein Unfallwagen ist ein Auto mit einem Unfallschaden, der über eine Bagatelle hinausgeht. Ob der Schaden repariert ist, spielt dabei keine Rolle: Auch ein fachgerecht reparierter Unfallschaden bleibt ein Unfallschaden und gehört beim Verkauf angegeben.

Viele Ratgeber nennen eine feste Euro-Grenze für Bagatellen. Eine solche Grenze gibt es im Gesetz nicht. Der Bundesgerichtshof zählt nur ganz geringfügige, äußere Lackschäden zu den Bagatellen. Blechschäden gehören dazu ausdrücklich nicht, auch wenn die Reparatur günstig war (BGH, Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 330/06). Im Zweifel geben Sie den Schaden an.

  • Unreparierter UnfallwagenSchaden sichtbar, oft nicht fahrbereit. Händler mit eigener Werkstatt oder Export rechnen hier am genauesten.
  • Reparierter UnfallwagenSchaden behoben, bleibt aber angabepflichtig. Rechnungen und Gutachten zeigen, was gemacht wurde, und schaffen Vertrauen.
  • Wirtschaftlicher TotalschadenDie Reparatur kostet mehr als das Auto vorher wert war. Das Auto ist trotzdem verkäuflich, oft gut, weil Händler günstiger reparieren.
  • Technischer TotalschadenEine Reparatur ist technisch nicht mehr sinnvoll, etwa bei schwerem Rahmenschaden. Hier bieten wenige Händler, Teilehandel und Verwerter sind der Vergleich.

Erst Versicherung und Gutachten, dann der Verkauf

Hier verlieren die meisten Verkäufer Geld, und kaum ein Ratgeber erklärt es. Der Verkauf hängt mit der Regulierung zusammen. Wer zu früh oder zu billig verkauft, bekommt von der Versicherung weniger.

Unverschuldeter Unfall. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt. Bei einem Totalschaden rechnet sie in der Regel mit dem Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Den Restwert ermittelt der Gutachter. Verkaufen Sie zu diesem Restwert oder darüber, sind Sie auf der sicheren Seite; der Bundesgerichtshof erlaubt dem Geschädigten grundsätzlich, sich auf den Restwert aus einem ordentlichen Gutachten zu verlassen (BGH, Urteil vom 12.07.2005, VI ZR 132/04). Verkaufen Sie darunter, kann die Versicherung die Differenz abziehen. Legt die Versicherung vor dem Verkauf ein höheres Restwertangebot vor, lassen Sie sich von Ihrem Anwalt oder Gutachter beraten.

Selbst verschuldet, mit Vollkasko. Die Kasko zahlt nach Ihren Bedingungen, meist abzüglich Selbstbeteiligung und Restwert. Viele Versicherer nennen dazu einen eigenen Käufer aus einer Restwertbörse. Fragen Sie vorher, ob Sie selbst verkaufen dürfen und welcher Restwert angerechnet wird. Ein höheres Angebot von uns ist dann Ihr Vergleich.

Selbst verschuldet, ohne Kasko. Niemand ersetzt Ihren Schaden. Dann zählt nur, wer für das Auto im heutigen Zustand am meisten zahlt. Bevor Sie auf eigene Kosten reparieren, holen Sie Angebote für das unreparierte Auto ein.

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Streit mit der Versicherung hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, bei einem unverschuldeten Unfall zahlt ihn in der Regel die Versicherung des Gegners.

Reparieren oder unrepariert verkaufen?

Die Rechnung hat drei Posten: Was ist das Auto nach der Reparatur wert, was kostet die Reparatur Sie, und was bleibt nach der Reparatur als Wertminderung hängen. Denn ein reparierter Unfallwagen bleibt ein Unfallwagen und bringt beim Verkauf weniger als ein unfallfreies Auto. Diese merkantile Wertminderung bekommen Sie bei einem unverschuldeten Unfall zwar ersetzt, beim späteren Verkauf fehlt sie trotzdem.

Ihre LageMeist sinnvoll
Reparatur günstig, Auto jung, Sie wollen es weiter fahrenReparieren, Rechnung und Gutachten aufheben
Reparatur teuer im Verhältnis zum WertUnrepariert verkaufen, Händler reparieren günstiger als Ihre Werkstatt
Wirtschaftlicher TotalschadenRestwert aus dem Gutachten mit Angeboten vergleichen, das beste nehmen
Airbags ausgelöst, Rahmen betroffenUnrepariert verkaufen, die Reparatur lohnt sich für Privatleute fast nie

Halbe Reparaturen bringen nichts. Ein Händler prüft ohnehin alles und rechnet mit seinen eigenen Kosten. Ein Auto mit klar beschriebenem Schaden verkauft sich besser als eines mit „ist größtenteils gemacht“.

Was ist ein Unfallwagen noch wert?

Ein Händler rechnet vom heilen Auto rückwärts: Marktwert ohne Schaden minus seine Reparaturkosten minus Risiko und Marge. Entscheidend sind seine Kosten. Der Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt liegt meist deutlich darüber. Wer Karosserieteile günstig bekommt und selbst lackiert, kann mehr bieten. Diese Punkte bewegen das Angebot am stärksten:

  • Modell und NachfrageGefragte Modelle gehen auch mit Schaden gut, im Inland oder in den Export.
  • Art des SchadensFront, Heck, Seite, Rahmen, Airbags. Ein Blechschaden an Tür oder Kotflügel ist für Händler Routine, ein verzogener Rahmen nicht.
  • Fahrbereit oder nichtBeides geht. Ein nicht fahrbereites Auto holt der Händler mit Anhänger oder Abschlepper.
  • UnterlagenEin Gutachten mit Fotos und Schadensliste ist bares Geld: Händler bieten auf einen bekannten Schaden besser als auf einen vermuteten.
  • Alter und LaufleistungWir vermitteln Autos ab Erstzulassung 2010.

Eine Zahl nennt nur das Angebot. Deshalb ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Wer nur einen Käufer fragt, bekommt dessen Rechnung. Wer mehrere fragt, bekommt die beste.

Unfall angeben: Ihre Pflichten beim Verkauf

Jeden bekannten Unfallschaden angeben, auch reparierte. Wer einen Unfall verschweigt, täuscht arglistig (§ 123 BGB). Der Käufer kann den Vertrag dann anfechten und sein Geld zurückverlangen, auch Jahre später.

Gewährleistungsausschluss. Beim Verkauf von privat ist er üblich und wirksam, solange Sie nichts verschweigen. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt er nicht (§ 444 BGB). „Gekauft wie gesehen“ schützt also nicht vor einem verschwiegenen Unfall.

Nie „unfallfrei“ zusichern, wenn Sie es nicht sicher wissen, etwa bei einem gebraucht gekauften Auto. Schreiben Sie lieber: „Unfallschäden laut Kenntnis des Verkäufers: …“ und listen Sie auf, was Sie wissen.

In den Kaufvertrag gehören: Art und Ort des Schadens, ob repariert oder nicht, ob fahrbereit, das Gutachten als Anlage, Kilometerstand mit dem Zusatz „laut Tacho“. Nach dem Verkauf melden Sie ihn der Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung (Veräußerungsanzeige mit Käuferdaten und Datum). Die Abmeldung übernimmt in der Regel der Händler.

Unfallauto verkaufen: Wege im Vergleich

WegWas Sie bekommenAufwand und Risiko
Privat (Kleinanzeigen, mobile.de)Für Unfallautos melden sich fast nur Händler, die sich als Privatleute ausgebenBesichtigungen, Preisdrücker vor Ort, Haftung bei unklarer Schadensangabe, Transport selbst
Händler vor OrtEin Angebot, dessen Rechnung Sie nicht kennenSchnell, aber ohne Vergleich
Restwertbörse der VersicherungDen Restwert, mit dem die Versicherung rechnetBequem, aber nur ein Maßstab. Höhere Angebote anderer Käufer dürfen Sie vorher einholen
VerwerterSchrottwertKostenlose Abholung, sinnvoll nur bei technischem Totalschaden ohne Nachfrage
Mehrere Händler über unsAngebote mehrerer Händler innerhalb eines Tages, Sie wählen das besteEintragen in einer Minute, Anruf in der Regel innerhalb einer Stunde, Abholung bundesweit, der Händler trägt das Risiko. Für Sie kostenlos

Hat Ihr Auto keinen Unfall, aber einen anderen Defekt, finden Sie die passenden Seiten hier: Auto mit Motorschaden verkaufen, Auto mit Getriebeschaden verkaufen und Defektes Auto verkaufen.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil IIFahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Ohne Teil II kein Verkauf, Ersatz gibt es bei der Zulassungsstelle.
  • Gutachten oder KostenvoranschlagMit Fotos und Schadensliste. Hebt das Angebot, weil der Händler genau rechnen kann.
  • ReparaturrechnungenBei einem reparierten Unfallwagen: was wo gemacht wurde.
  • Schriftverkehr mit der VersicherungSchadennummer, Restwertangebot, Abrechnung. Damit der Verkauf zur Regulierung passt.
  • Personalausweis und alle SchlüsselVerkäufer ist der Halter oder hat eine Vollmacht.

Was Sie nicht brauchen: eine Reparatur, einen frischen TÜV, eine Reinigung. Das Auto wird so gekauft, wie es steht.

Häufige Fragen

Kann ich einen Unfallwagen verkaufen?
Ja, fahrbereit oder nicht, repariert oder unrepariert, auch als Totalschaden. Händler mit eigener Werkstatt, Export oder Teilehandel kaufen genau solche Autos. Wir vermitteln Autos ab Erstzulassung 2010.
Muss ich einen reparierten Unfall angeben?
Ja. Ein Unfallschaden bleibt angabepflichtig, auch wenn er fachgerecht repariert ist. Ausgenommen sind nur Bagatellen, und dazu zählen nach dem Bundesgerichtshof nur ganz geringfügige Lackschäden, keine Blechschäden.
Was passiert, wenn ich den Unfall verschweige?
Das ist arglistige Täuschung nach § 123 BGB. Der Käufer kann den Vertrag anfechten und das Geld zurückverlangen. Ein Gewährleistungsausschluss oder „gekauft wie gesehen“ hilft dann nicht (§ 444 BGB).
Darf ich vor der Regulierung verkaufen?
Besser nicht. Warten Sie bei einem unverschuldeten Unfall das Gutachten ab und verkaufen Sie nicht unter dem dort genannten Restwert. Bei Vollkasko klären Sie vorher, welcher Restwert angerechnet wird.
Lohnt sich die Reparatur vor dem Verkauf?
Meist nicht. Ein reparierter Unfallwagen bleibt ein Unfallwagen und bringt weniger als ein unfallfreies Auto, und ein Händler repariert günstiger als Ihre Werkstatt. Holen Sie zuerst Angebote für das unreparierte Auto ein.
Wer holt ein nicht fahrbereites Unfallauto ab?
Der Händler, mit Anhänger oder Abschlepper, bundesweit, auch vom Abschleppdienst oder aus der Werkstatt. Für Sie kostenlos.
Wie schnell geht der Verkauf?
Eintragen dauert keine Minute. Der erste Anruf kommt in der Regel innerhalb einer Stunde, Angebote haben Sie innerhalb eines Tages. Sie entscheiden in Ruhe, es gibt keinen Verkaufszwang.
Was ist, wenn der Schaden größer ist als gedacht?
Dann trägt der Händler das Risiko. Er kauft das Auto so, wie Sie es beschrieben haben. Deshalb lohnt es sich, den Schaden ehrlich und so genau wie möglich anzugeben.
Was kostet mich der Service?
Nichts. Uns bezahlen die Händler. Keine Gebühr für Anfrage oder Abholung, und Nein sagen ist erlaubt.
Redaktion Meinautomakler.de

Seit 2012 vermitteln wir Autos mit Motorschaden und Getriebeschaden an geprüfte Händler. Fragen zu Ihrem Fahrzeug beantworten wir am Telefon: 0159 06181725.

Ihr Auto hat genau dieses Problem?

Tragen Sie es ein, wir holen das Höchstgebot von geprüften Händlern ein. Kostenlos, unverbindlich, ohne Nachverhandeln.

Höchstgebot einholen

Oder anrufen: 0159 06181725

Zum Ankauf: Auto mit Motorschaden verkaufen · Auto mit Getriebeschaden verkaufen · Defektes Auto verkaufen

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